Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen wurde heute im Bundestag ein Änderungsantrag zur Novelle des Außenwirtschaftsgesetzes beschlossen, der eine Treuhandverwaltung für ein inländisches Unternehmen ermöglicht, das einem einschlägigen Geschäftsverbot nach EU-Sanktionsrecht unterliegt.
Dazu der Vorsitzende der Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Sebastian Steineke: „Der Bundestag schafft klare, europarechtskonforme Regeln, damit kritische Industrie-Infrastruktur unter strikter Einhaltung der EU-Sanktionen weiter betrieben werden kann und Entscheidungen in der Unternehmensführung nicht durch sanktionierte Einflussnahmen blockiert werden. Das bedeutet für PCK Schwedt Rechtssicherheit, Handlungsfähigkeit und vor allem Standortsicherung. Die Regelung trennt klar zwischen sanktionierten Eigentümerinteressen und dem Fortbetrieb eines in Deutschland ansässigen Unternehmens. Für die Beschäftigten vor Ort ist das ein gutes Signal.“
Saskia Ludwig, Mitglied im Wirtschaftsausschuss des Bundestags, ergänzt: „Der Bundestagsbeschluss zum Außenwirtschaftsgesetz ist ein extrem wichtiger Schritt für Brandenburg und ein großer Schritt in die richtige Richtung. Die PCK-Raffinerie in Schwedt ist nicht nur für unsere Region, sondern überregional von großer Bedeutung – ihr Erhalt hat für uns oberste Priorität für die Wirtschaftsregion Brandenburg. Es ist gut, dass wir als CDU diese Regierung führen – sonst wäre es nicht dazu gekommen. Und wir bleiben dran: für Rechtssicherheit der Raffinerie, für den Schutz der Arbeitsplätze und für die Verlässlichkeit unserer Industrie.“
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