In der Kreistagssitzung am 25. März 2026 wurde der Doppelhaushalt für die Jahre 2026 und 2027 intensiv beraten und schließlich beschlossen.
Die Haushaltsdebatte stand unter dem Eindruck einer weiterhin äußerst angespannten finanziellen Situation des Landkreises. Vor diesem Hintergrund war es aus Sicht der CDU/Bauern/FDP/StdD-Fraktion besonders wichtig, die Handlungsfähigkeit des Landkreises zu sichern und gleichzeitig verantwortungsbewusst mit den verfügbaren Mitteln umzugehen.
Die finanzielle Lage des Landkreises ist durch erhebliche Defizite geprägt. Für das Jahr 2026 wird eine strukturelle Unterdeckung von rund 39,8 Mio. Euro, für das Jahr 2027 von rund 35,1 Mio. Euro erwartet. Gleichzeitig sind die Rücklagen in den vergangenen Jahren schrittweise aufgezehrt worden und werden nach aktueller Planung spätestens ab dem Jahr 2027 nicht mehr ausreichen, um die Fehlbeträge auszugleichen.
Hinzu kommt, dass der Landkreis bereits seit 2024 Kredite aufnehmen musste, um notwendige Investitionen zu finanzieren. Allein zur Absicherung des Investitionsbedarfes wurden bereits Kredite in Höhe von rund 55 Mio. Euro aufgenommen.
Unser Fraktionsvorsitzender Björn Lakenmacher dankte der Verwaltung, insbesondere dem Landrat und der Kämmerei, ausdrücklich für die umfangreiche Vorbereitung und die transparente Darstellung der Haushaltszahlen. Die Kämmerei war stets ansprechbar, um auf Fragen aus den Fraktionen einzugehen und die komplexen Zusammenhänge nachvollziehbar zu erläutern.
Es ist festzustellen, dass sich die finanzielle Lage des Landkreises in den letzten Jahren deutlich verschärft hat. Während der Landkreis in der Vergangenheit über viele Jahre Überschüsse erwirtschaften konnte, weist der Haushalt inzwischen erhebliche Defizite auf. So betrug das Defizit im Jahr 2024 rund 33,5 Mio. Euro. Gleichzeitig steigen die Aufwendungen insbesondere im sozialen Bereich kontinuierlich an.
Allein der Zuschussbedarf in den Bereichen Soziale Hilfen sowie Kinder-, Jugend- und Familienhilfe liegt im Haushalt 2026 bei rund 132 Mio. Euro und wird in den kommenden Jahren weiter steigen.
Vor diesem Hintergrund ist eine konsequente Haushaltskonsolidierung unumgänglich. Dabei verfolgt unsere Fraktion ausdrücklich nicht das Ziel pauschaler Kürzungen oder einer einseitigen Belastung der Städte und Gemeinden. Wurde im letzten Jahr für 2026 noch eine Kreisumlage von 43,38 % avisiert, so ist durch gemeinschaftliche Anstrengungen erreicht worden die Kreisumlage für 2026 lediglich um 0,22% anzuheben und auf 38,82 % festzusetzen. Wir streben eine sachgerechte Steuerung des Haushalts durch klare Instrumente, transparente Verfahren und konkrete Prüfaufträge an. Ziel ist es, Einsparpotenziale zu identifizieren, ohne die Erfüllung der Pflichtaufgaben oder die Qualität wichtiger Leistungen zu gefährden.
Ein zentraler Bestandteil der beschlossenen Maßnahmen ist die Einführung einer sogenannten Nachtragsmechanik. Diese soll künftig dafür sorgen, dass Veränderungen in der Haushaltsentwicklung frühzeitig erkannt und transparent kommuniziert werden. Damit erhalten sowohl der Kreistag als auch die Kommunen eine verlässliche Grundlage, um auf positive wie auch negative Entwicklungen angemessen reagieren zu können.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Entwicklung einer verbindlichen Personalleitplanke für die Jahre 2026 und 2027. Die Personalaufwendungen des Landkreises steigen kontinuierlich an und werden nach aktueller Planung im Jahr 2026 rund 107 Mio. Euro erreichen. Eine klare Steuerung der Personalentwicklung ist daher ein wesentlicher Baustein für die langfristige Stabilisierung des Haushalts.
Darüber hinaus setzen wir auf eine stärker wirkungsorientierte Ausrichtung von Fördermaßnahmen. Künftig sollen Förderentscheidungen stärker an klaren Kriterien und überprüfbaren Ergebnissen orientiert werden. Ziel ist es, die eingesetzten Mittel effizienter zu verwenden und die Wirkung öffentlicher Ausgaben besser nachvollziehen zu können.
Besondere Aufmerksamkeit erhielt zudem der Prüfauftrag zum sogenannten Schüler-Spezialverkehr. Die Kosten in diesem Bereich sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen und werden nach aktueller Planung im Jahr 2026 rund 13,7 Mio. Euro betragen. Daher soll geprüft werden, ob organisatorische Veränderungen zu mehr Wirtschaftlichkeit und Effizienz führen können.
Im Zuge der Haushaltsberatungen wurde außerdem entschieden, einzelne Maßnahmen zunächst zurückzustellen. Dazu gehören unter anderem die Erhebung von Erbbauzinsen für Kindertagesstätten sowie die Einführung eines Eigenanteils bei der Schülerbeförderung. Auch in diesen Bereichen soll zunächst eine fachliche Prüfung erfolgen, bevor endgültige Entscheidungen getroffen werden.
Wir begrüßen, dass unsere vorgeschlagenen Maßnahmen in das Haushaltssicherungskonzept des Landkreises aufgenommen wurden. Kurzfristige Konsolidierungsschritte und langfristige strukturelle Verbesserungen gehen dabei miteinander einher. Zugleich ist das Haushaltssicherungskonzept ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung und Voraussetzung für die Genehmigung des Haushalts durch die Kommunalaufsicht des Landes. Es gilt dem Ministerium nachvollziehbar darzustellen, wie der Landkreis seine dauerhafte finanzielle Leistungsfähigkeit wiederherstellen will, um die notwendige Genehmigung des Haushalts zu erhalten.
Abschließend wurde betonte Björn Lakenmacher, dass der rechtzeitige Beschluss des Doppelhaushalts von großer Bedeutung für die Handlungsfähigkeit des Landkreises ist. Ohne den Haushaltsbeschluss steckte der Landkreis in der vorläufigen Haushaltsführung fest. Es wären dann nur noch Pflichtaufgaben zulässig gewesen, während wichtige Projekte und freiwillige Leistungen nicht hätten umgesetzt werden können.
Wir sehen in dem beschlossenen Doppelhaushalt den notwendigen und verantwortungsbewussten ersten Schritt für die finanzielle Stabilität des Landkreises zur nachhaltigen Erfüllung seiner gemeinschaftlichen Aufgaben.